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Abschlüsse an der Oberschule

Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eines allgemein bildenden Gymnasiums, einer Integrierten oder Kooperativen Gesamtschule sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt.
  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
  • Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Am Ende des 9. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden: ·

  • Hauptschulabschluss
  • Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen.

Der Erwerb eines Abschlusses setzt die erfolgreiche Teilnahme an einer zentralen schriftlichen Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (zum Erwerb der Abschlüsse im 9. Schuljahrgang Deutsch und Mathematik) sowie einer mündlichen Prüfung in einem weiteren zugelassenen Prüfungsfach nach Wahl der Schülerin oder des Schülers voraus.

Die Vergabe der Abschlüsse erfolgt auf den rechtlichen Grundlagen der „Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO-Sek I)“ vom 07.04.1994, zuletzt geändert am 03.05.2016.

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